Rechtsgebiet:

Gewaltschutzrecht

Schwerpunkt Gewaltschutzrecht

Gewaltschutzrecht für Betroffene in Erfurt

 

Sie brauchen kurzfristig familienschutzrechtlichen Rat?

 

Wer von häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohung betroffen ist, braucht schnelle und wirksame Hilfe. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, sich aktiv vor Übergriffen zu schützen und die eigene Sicherheit rechtlich abzusichern. In Erfurt berät Rechtsanwältin Wiebke Freya Ludwig mit klarer Haltung und fachlicher Stärke: Der Schutz der Betroffenen steht im Mittelpunkt, die Verantwortung liegt beim Täter. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Strategien, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und Ihnen eine neue Perspektive für ein sicheres Leben zu eröffnen.

Wiebke Freya Ludwig - Rechtsanwältin für Gewaltschutzrecht in Thüringen

Wie hilft das Gewaltschutzrecht Betroffenen, sich effektiv vor Gewalt zu schützen und langfristige Sicherheit zu finden?

Das Gewaltschutzrecht schützt Betroffene umfassend vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt sowie vor Stalking im privaten Umfeld.

Rechtsanwältin Wiebke Freya Ludwig stärkt Betroffene, indem sie rechtliche Hilfe leistet, für ihre Rechte kämpft und sich besonders für die Opfer einsetzt.

Durch enge Kooperationen mit Beratungsstellen, Frauenhäusern und Interventionsstellen ermöglicht die Kanzlei eine nachhaltige Absicherung und Betreuung von Gewaltopfern.

Das Gewaltschutzrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts und bietet effektiven Schutz für Menschen, die von Gewalt im privaten oder häuslichen Umfeld betroffen sind. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt zu schützen, und umfasst auch Themen wie Stalking. Mit dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) steht den Betroffenen ein rechtliches Werkzeug zur Verfügung, um ihre Rechte zu wahren und die eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Wiebke Freya Ludwig - Rechtsanwältin für Gewaltschutzrecht in Thüringen

Einsatz für persönliche Sicherheit bei häuslicher Gewalt

Besonders im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt ist der Einsatz der Erfurter Rechtsanwaltskanzlei groß. Es ist allgemein bekannt, dass diese Form der Gewalt nicht nur individuelle Betroffene angeht, sondern tief in gesellschaftlichen Strukturen verwurzelt ist. Trotz der gesetzlichen Gleichstellung der Geschlechter nach Artikel 3 des Grundgesetzes, erleben viele Frauen und andere marginalisierte Gruppen im Alltag immer noch Diskriminierung und Gewalt. Aber es gibt Lösungen: Mit der professionellen Unterstützung hilft Rechtsanwältin Wiebke Freya Ludwig dabei, die Rechte zu verteidigen und die persönliche Sicherheit zu stärken.

Ein Grundsatz der rechtsanwaltlichen Arbeit der Kanzlei lautet: Die Schuld liegt immer beim Täter, niemals beim Opfer! Deshalb geht es nicht nur darum, Mandant*innen rechtlich zu schützen, sondern ihnen auch das Gefühl von Sicherheit und Empowerment zu geben.

Netzwerkarbeit mit Beratungsstellen und Frauenhäusern

Ziel der Kanzlei ist es, Betroffene umfassend zu ihren Rechten nach dem Gewaltschutzgesetz zu beraten und dabei zu unterstützen, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit und Ihr Wohlbefinden wiederherzustellen. Mit Sorgfalt und Empathie begleitet die Kanzlei bei der Dokumentation von Vorfällen und verbinden mit starken Partnern, die Ihnen zusätzlichen Schutz bieten können. Kooperationen mit Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern oder Interventionsstellen ermöglichen eine netzwerkübergreifende Arbeit im Gewaltschutzbereich und unterstützen so eine nachhaltige Vermittlung und Betreuung der Mandant*innen.

Das rechtliche und persönliche Engagement der Rechtsanwältin gilt ausschließlich denjenigen, die Schutz und Unterstützung benötigen. 

Wiebke Freya Ludwig - Rechtsanwältin für Gewaltschutzrecht in Thüringen

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